Wir prüfen neutral und unabhängig deine Solaranlagen.
Lass deine Solaranlage regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass sie effizient arbeitet, keine Schäden aufweist und maximalen Ertrag liefert.
Unsere Mission
- Wir prüfen dein Solaranlage neutral und unabhängig
- Beraten dich bei Problemen und unterstützen dich bei einer Lösungsfindung
Projektübernahme
Ist dein Solarprojekt in einer schwierigen Phase, zum Beispiel Insolvenz des Errichters, unterstützen wir dich, indem wir das Projekt übernehmen und fertigstellen.
Weiter Dienstleistungen für dich
- Unterstützung bei der Planung neuer Solaranlagen
- Projektebegleitung
- E-Check
Bitte §52 EEG beachten – sonst drohen Geldstrafen
Mit deiner Solaranlage auf deinem Hausdach, hast Du nach den Regelungen des EEG diverse Rechte, aber auch (immer mehr) Pflichten. Das bekannteste Recht besteht darin, eine Vergütung gemäß EEG in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug stellen Anlagenbetreiber die überschüssige Energie aus der eigenen Solaranlage für den Netzbetreiber bereit.
Zu deinen Pflichten zählt unter anderem, als Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Speichern die Anlagen, wenn sie in Betrieb gehen, im „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Diese Pflicht besteht seit vielen Jahren. Wer die Registrierung versäumt hatte, bei dem wurden bisher 20 Prozent von der Einspeisevergütung abgezogen. Mit der Novellierung des EEG wurden die Strafen ab Anfang 2023 drastisch verschärft.
Der Hintergrund: Bereits in seiner Form aus 2014 kannte das EEG-Regularien, wenn Du deinen Pflichten nicht nachkamst. Die bekannteste Art der Ahndung bestand darin, die Einspeisevergütung zu reduzieren, je nach Art des Verstoßes bis auf „Null“.
Da die Einspeisevergütung immer stärker sinkt, Betreiber häufig einen Vergütungsverzicht wünschen oder verstärkt auf eine aktive Vermarktung (Direktvermarktung) der Strommengen aus EEG-Anlagen setzen, greift diese Ahndung mittlerweile oft ins Leere.
Dem ist der Gesetzgeber mit der Schaffung des §52 EEG begegnet. Betreiber von Solaranlagen werden fortan nicht mehr in der Vergütungszahlung sanktioniert, sondern mit Strafzahlungen belegt. Die Netzbetreiber als Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, diese gesetzliche Regelung umzusetzen.
Es kann in bestimmten Konstellationen von Pflichtverstößen dazu kommen, dass der Höchstsatz von 10 Euro/kW und Monat in Ansatz gebracht werden muss. So könnte beispielsweise ein Pflichtverstoß über 6 Monate bei einer installierten Leistung von 10 kW zu einer Strafzahlung von 600 Euro führen. Speicher, die auch EEG-Anlagen sind, werden separat betrachtet und die Strafzahlung könnte sich dementsprechend erhöhen.
Bitte berücksichtige daher die Regelungen des §52 EEG in deinem eigenen Interesse, wir helfen dir dabei.


